Newsletter Juni 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Juni 2023.

Dieser enthält unter anderem folgende Themen:

  • Der BFH hat entschieden, dass die Kosten für ein Hausnotrufsystem nicht als haushaltsnahe Dienstleistung in Abzug gebracht werden können, wenn mit dem Notruf keine unmittelbare Sofort-Hilfe verbunden ist.
  • Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit dem Begriff „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ beschäftigt. So liegt eine solche auch dann vor, wenn man einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern eine Wohnung unentgeltlich überlässt.
  • Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz soll unter anderem die Betriebsprüfung beschleunigt werden. Dies ist allerdings mit verschärften Mitwirkungspflichten für den Steuerpflichtigen verbunden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter Juni 2023.pdf