Newsletter September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat September 2023.

Dieser enthält unter anderem folgende Themen:

  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mietern die Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann zusteht, wenn sie diese nicht selbst in Auftrag gegeben haben.
  • Des Weiteren musste sich das Finanzgericht Hamburg mit der Frage beschäftigen, ob ein Umzug beruflich veranlasst sein kann, wenn nach dem Umzug den Steuerpflichtigen jeweils ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. In diesem Fall hat das Finanzgericht diesen Anspruch bejaht und den Werbungskostenabzug zugelassen.
  • Diese Monatsinformation behandelt auch den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), den jeder Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH kennen sollte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Am 15.06.2024 feiert Steuerberater Müller sein 50-jähriges Bestehen. Das möchten wir mit Ihnen feiern. Wir möchten Sie daher bitten sich diesen Termin freizuhalten. Eine Einladung wird Ihnen in nächster Zeit zugehen.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter September 2023.pdf