Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Januar 2024.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Eine Zusammenstellung über die (geplanten) Gesetzesänderungen im Jahr 2024.
- Die aktuelle Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz unterstreicht die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Wertermittlung der neuen Grundsteuer.
- In einer Entscheidung stellt der Bundesfinanzhof fest, dass die Auswertung von Kontoauszügen im Rahmen einer Außenprüfung nicht gegen die DSGVO verstößt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen darüber hinaus einen guten Start ins Jahr 2024!
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller