Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Februar 2024.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Abzugsfähigkeit von Kosten des Winterdienstes als haushaltnahe Dienstleistung. Die Beschränkung der Räumkosten auf Gehwege ist m. E. unzutreffend.
- Die aktuelle Entscheidung des FG Köln zur Entstehung einer doppelten Haushaltsführung bei Verlagerung des Hauptwohnsitzes unter Beibehaltung der ursprünglichen Wohnung.
- Der BFH hat sich zur Frage geäußert, ob ein Antrag auf Kindergeld auch per E-Mail gestellt werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen darüber hinaus einen guten Start ins Jahr 2024!
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller