Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat März 2024.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Ausführungen zu dem einkommensteuerrechtlichen Begriff des „Progressionsvorbehalts“.
- Die geänderte Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung von Betriebsvorrichtungen.
- Ein Urteil des BFH zur Frage, ob ein Verkauf eines vom Wohngrundstück zuvor abgetrennten Gartens ein sog. privates Veräußerungsgeschäft darstellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller