Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Juni 2024.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Ein Urteil des FG Düsseldorf zur Frage der mehrfachen Ausschöpfung des Höchstbetrages für einen Investitionsabzugsbetrag (IAB).
- Die Steuerbarkeit der an Arbeitnehmer ausbezahlten Energiepreispauschale.
- Die Frage, ob Zahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller