Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat August 2024.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Eine aktuelle Entscheidung des BFH, der die der Höhe nach beschränkte Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte für verfassungswidrig hält.
- Die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfes für ein zweites Jahressteuergesetz 2024.
- Eine Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die besagt, dass für Geburten ab dem 01.04.2025 die Grenze für das Elterngeld erneut gesenkt werden soll, nunmehr auf ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 175.000 €.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller