Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Februar 2025.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der Freibetrag bei Betriebsveräußerung grundsätzlich auch dann als verbraucht gilt, wenn er nicht durch den Steuerpflichtigen beantragt wurde. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige dies nicht hat erkennen können.
- Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes sind Leasingsonderzahlungen nicht mehr sofort abzugsfähig sind. Vielmehr sind die Kosten auf die Laufzeit des Leasingvertrages zu verteilen.
- Wird ein Darlehen für die Finanzierung einer vermieteten Immobilie vorzeitig abgelöst, stellt die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller