Übersicht über mögliche Sachzuwendungen
Sehr geehrte Damen und Herren, durch § 8 Abs. 2 S. 11 EStG bleiben Sachzuwendungen an einem Arbeitnehmer i. H. v. 50 Euro pro Monat
Sehr geehrte Damen und Herren, durch § 8 Abs. 2 S. 11 EStG bleiben Sachzuwendungen an einem Arbeitnehmer i. H. v. 50 Euro pro Monat
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Dezember 2025. Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen: Newsletter Dezember 2025.pdf
Ohmstraße 10 | 72622 Nürtingen-Oberensingen
Gewerbegebiet Bachhalde – direkt an der B 313
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