Übersicht über mögliche Sachzuwendungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch § 8 Abs. 2 S. 11 EStG bleiben Sachzuwendungen an einem Arbeitnehmer i. H. v. 50 Euro pro Monat außer Ansatz.

Leider sind nicht alle Leistungen bis 50 Euro unter diese Regelung. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen gerne eine Übersicht zur Verfügung, die zeigt, welche Leistungen Sie ihren Angestellten abgabenfrei zukommen lassen können.

Übersicht Sachbezüge.pdf