Newsletter April 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat April 2025.

Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:

  • Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich dazu geäußert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass bei Einlösung eines E-Rezeptes die Kosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
  • Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes Zahlungen in die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrückstellung) schon im Zeitpunkt der Verausgabung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies verneinte der BFH und hielt an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • Außerdem hat der BFH entschieden, dass ein vom Voreigentümer einer Immobilie veranlasster unrichtiger Umsatzsteuerausweis dem Erwerber nicht zugerechnet werden kann und dieser daher die Umsatzsteuer auch nicht schuldet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter April 2025.pdf