Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Mai 2025.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat angeordnet, dass die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung nicht mehr vorläufig ergehen sollen, obwohl beim Bundesfinanzhof noch zwei Klagen anhängig sind (Aktenzeichen: X R 9/24 und X R 18/23). Sollten Sie betroffen sein werden wir gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
- Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024.
- Die Höhe des Basiszinssatzes zur Berechnung der Vorabpauschale 2025 für Investmentfonds.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller