Newsletter Mai 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Mai 2025.

Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:

  • Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat angeordnet, dass die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung nicht mehr vorläufig ergehen sollen, obwohl beim Bundesfinanzhof noch zwei Klagen anhängig sind (Aktenzeichen: X R 9/24 und X R 18/23). Sollten Sie betroffen sein werden wir gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
  • Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024.
  • Die Höhe des Basiszinssatzes zur Berechnung der Vorabpauschale 2025 für Investmentfonds.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter Mai 2025.pdf