Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Januar 2026.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Verweis auf das neue BMF-Schreiben zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen
- Umstellung des Ausstellungsverfahrens bei Freistellungsbescheinigungen gem. § 48b EStG
- Eine Entscheidung des BFH, wonach die Grundsteuer im „Bundesmodell“ verfassungskonform sein soll
- Übersicht über die Neuerungen in der Gesetzgebung
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller