Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Februar 2026.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Urteil des FG Düsseldorf, wonach Kosten für ein Auslandsstudium keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.
- Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug für Arbeitnehmer.
- Eine Entscheidung des BFH, wonach die Kosten für einen Stellplatz zusätzlich zum Höchstbetrag als Kosten der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind.
- Übersicht über die Neuerungen in der Gesetzgebung (insbesondere Erhöhung des Mindestlohns).
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller