Newsletter März 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat März 2026.

Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:

  • Aktuelles zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bei Immobilien.
  • Möglichkeit zur Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
  • Die Pflicht zur Anzeige von Geschenken beim Finanzamt.
  • Der Hinweis auf die kommende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € sind ab dem 01.01.2027 im B2B-Bereich zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter März 2026.pdf