Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat März 2026.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Aktuelles zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bei Immobilien.
- Möglichkeit zur Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
- Die Pflicht zur Anzeige von Geschenken beim Finanzamt.
- Der Hinweis auf die kommende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € sind ab dem 01.01.2027 im B2B-Bereich zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller